Kontrolliert die Polizei die Kondompflicht? Wenn ja, wie?
Die Durchsetzung der Kondompflicht ist seit ihres Bestehens ein sehr schwieriges Thema. Schließlich kann nicht bei jedem gewerblich durchgeführten Liebesakt das benutzte Kondom zum Nachweis der Einhaltung dieser Auflage vorgeführt werden. Ähnlich wie bei anderen Gesetzen auch, vertraut man hier auf den so genannten Leitgedanken dieser Vorschrift. Gemeint ist, dass durch die Einführung der Kondompflicht und die damit verbundene Strafe ein Bewusstsein für die gesundheitliche Unversehrtheit bei gewerblichem Sex gestärkt werden soll. Die Möglichkeit, einen Gast anzeigen zu können, der entgegen der Vorschrift ausdrücklich darauf besteht, den sexuellen Akt ohne Kondom durchzuführen, hält möglicherweise den einen oder anderen davon ab. In einigen Bundesländern kommt es jedoch Presseberichten zufolge zu Stichprobenartigen Kontrollen. In diesen Fällen haben sich Beamte in Zivil als potentielle Freier ausgegeben. Sie haben bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Prostituierten ausdrücklich Sex ohne Kondom verlangt. Was nicht öffentlich gemacht wurde ist, wie hoch die Zahl derjenigen war, die darauf eingegangen sind oder wie viele der Betroffenen Liebesdamen diese vermeintlichen Freier tatsächlich angezeigt hätten. Die Tatsache, dass es in diesem Zusammenhang kaum Zahlen gibt, lässt erahnen, dass die Durchführung dieser Kontrolle äußerst schwierig ist.