Darf man in Deutschland zu einer Prostituierten gehen?
Grundsätzlich ja. Die Prostitution ist seit 2017 im so genannten Prostituierten Schutz Gesetz geregelt. Hier geht es um Regelungen rund um die Tätigkeit, die eine Prostituierte ausübt. Mit diesem Gesetz soll vermieden werden, dass die Damen sich außerhalb der Legalität und damit ohne gesetzliche Rahmenbedingungen den Freiern oder Zuhältern ausliefern. Straßenprostitution findet daher in speziell zugewiesenen Gegenden ab. Eine entsprechende Genehmigung der zuständigen örtlichen Behörde ist hier Pflicht. Ebenfalls geregelt ist die Umgebung, in der das Geschäft durchgeführt wird. So sind unumgängliche Vorschriften hinsichtlich der Hygiene-Möglichkeiten vor Ort dafür da, sowohl die Prostituierte als auch ihren Kunden entsprechend vor Ansteckungen aller Art zu schützen. Wenn sich eine Prostituierte offiziell als Sex-Arbeiterin registrieren lassen möchte, muss sie den Nachweis erbringen, dass sie eine entsprechende Fortbildung hinsichtlich hygienischer Maßnahmen absolviert hat. Eine gesundheitliche Bescheinigung ist ebenfalls Pflicht, um diesem Beruf auf legale Art und Weise nachzukommen. Weiterhin ist in diesem Gesetz auch die soziale Absicherung der Prostituierten geregelt. Während früher ihre Einkünfte völlig an den Behörden vorbeigeflossen sind, wird nun entsprechend der Einkünfte auch ein Anteil für die Sozialversicherung abgeführt. Um also als Kunde legal die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen zu können, sollte man sicherstellen, dass die betreffende Dame sich offiziell hat registrieren lassen. Denn nur bei einer registrierten Prostituierten ist der Sex gegen Geld legal. Abgesehen davon ist man bei einer registrierten und damit offiziell anerkannten Prostituierten sicherer vor eventuellen Krankheiten.