Ist innerhalb von 30 Minuten auch ein zweites Mal möglich?
Wer eine Prostituierte auf Zeit bucht, hat in der Regel auch Anspruch darauf, diese Zeit in seinem Sinne zu nutzen. In seinem Sinne heißt natürlich ganz klar innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Einen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Samenerguss hat der Kunde jedoch nicht, da dieses Recht vermutlich gar nicht umsetzbar ist. Da eine Liebesdame davon ausgehen kann (gängige Praxis) dass ein Freier innerhalb von 30 Minuten nur einmal den Geschlechtsakt durchzuführen willens und in der Lage ist, wird sie vermutlich nicht erwarten, dass jemand innerhalb dieser Zeitspanne ein weiteres Mal bewerkstelligen kann und will. In der Regel wird die Prostituierte kurz nach dem Samenerguss entsprechend davon ausgehen, dass sie ihren Job zur Zufriedenheit ihres Gastes erledigt hat. Was folgten dürfte wäre, dass sie sich von ihrem Kunden zurückzieht und sich ankleidet. Jemand, der also darauf aus ist, diese 30 Minuten optimal zu nutzen, der sollte hier vorher eine klare Absprache halten. Denn in diesem Falle wird die Liebesdame ihre Verfahrensweise entsprechend dem Kundenwunsch abändern. Es ist davon auszugehen, dass die zweite Erektion nur mit etwas Unterstützung der Prostituierten zustande kommen kann. Theoretisch jedoch kann die Liebesdame diesen Wunsch jedoch ablehnen, oder einen Aufpreis für diese von der Norm abweichende Art der Behandlung verlangen.