Ist Prostitution in Deutschland strafbar?

Strafbar an sich ist die Prostitution glücklicherweise nicht mehr. Vielmehr sorgt ein gesetzlicher Rahmen dafür, dass die Art und Weise, wie die Prostitution in Deutschland durchgeführt werden darf, dafür, dass dies in einer für beide Seiten akzeptablen Umgebung geschehen soll. Wer sich an diese gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht hält, macht sich sehr wohl strafbar. So gibt es beispielsweise die Pflicht, ein Kondom zu benutzen. Wer sich hier nicht daran hält, begeht ganz klar eine Straftat. In diesem Falle werden übrigens beide Parteien belangt: Sowohl diie Prostituierte als auch der Kunde selbst. Handelt es sich um ein öffentlich betriebenes Bordell, kann auch der Betreiber zusätzlich mit einem Bußgeld belegt werden. Dieses kann bis zu 50.000 Euro betragen. Darüber hinaus darf der Prostitution in den meisten deutschen Städten nur in explizit ausgewiesenen Bereichen ausgeübt werden. Grundsätzlich sind alle Praktiken, die die Prostituierte ausdrücklich ablehnt, und dennoch durch den Kunden erzwungen werden, illegal. Gleiches gilt natürlich auch im umgekehrten Falle. Weiterhin ist es strafbar, eine Prostituierte gegen ihren Willen zur Ausübung dieser Tätigkeit zu zwingen. Wer also eine Notlage einer Prostituierten ausnutzt, oder sie mit anderen Mitteln und gegen ihren Willen dazu bringt, dieser Arbeit nachzugehen, macht sich strafbar. Weiterhin macht sich strafbar, wer die Prostituierte dazu zwingt, wesentliche Teile ihres auf diese Weise verdienten Einkommens abzugeben. Wer die Liebesdienste einer Prostituierten lediglich vermittelt, also kupplerische Zuhälterei betreibt, macht sich per se erst einmal nicht strafbar.