Wie viele Abgaben müssen Prostituierte leisten?
Die Höhe der Abgaben, die eine Prostituierte zu leisten hat, richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsumfeld, in der sie ihrer Tätigkeit nachgeht. Arbeitet sie beispielsweise in einem Bordell, wird sie an den Betreiber dieses Etablissements 30 bis gar 50 Prozent ihrer Einnahmen abzugeben haben. Dafür stellt dieser ihr ein Zimmer, sowie angemessene Sanitäre Einrichtungen zur Verfügung. Weiterhin sorgt die Umgebung in einem Bordell für ein gewisses Maß an Sicherheit für die Prostituierte. Ähnlich hoch sind die Abgaben, wenn es sich um ein so genanntes Laufhaus handelt. Hier handelt es sich um eine Wohnung, oder gar mehrere, die von einer oder mehreren Prostituierten zur Ausübung ihres Gewerbes genutzt werden. Escort-Agenturen nehmen 40 bis ebenfalls an die 50 Prozent der Einnahmen von ihren Angestellten. Als Gegenleistung sorgen die Agenturen für die regelmäßige Vermittlung von Kunden und sichern den Prostituierten damit ein regelmäßiges Einkommen. Bei Prostituierten, die ausschließlich Hausbesuche durchführen, müssen sie allenfalls an einen Zuhälter zahlen. Dieser soll für ihre Sicherheit sorgen. Diese dürfen jedoch nicht wesentliche Teile des Einkommens der Schutzbefohlenen verlangen. Offiziell angemeldete Liebesdamen müssen seit dem 01.07.2017 zusätzlich 20 bis 25 Euro an das Finanzamt abführen. Durch die Registrierung als Sexarbeiterin und die damit verbundene Abgabe sorgen sie jedoch dafür, dass sie ihre Tätigkeit absolut legal ausüben.